Die armenische Regierung von Nikol Paschinjan geht hart gegen die armenisch-apostolische Kirche vor. Verhaftungen, politische Einflussnahme und der Bruch der Religionsfreiheit gefährden Demokratie und Menschenrechte im Land. Hintergrund ist auch ein geopolitischer Streit um das Land.
Der Westen schweigt zu Armenien: Früher zum Bergkarabach-Konflikt und der Vertreibung von Christen, heute zum Kulturkampf der Paschinjan-Regierung gegen die armenisch-apostolische Kirche. Das Armenian Center for Political Rights (ACPR) hat festgestellt, dass einer der Audiobeweise gegen Erzbischof Bagrat Galstanjan gefälscht ist – er ist einer der führenden Oppositionellen des Landes. Zugleich erklärte das ACPR, dass mit einer Intervention des Westens nicht zu rechnen sei: Europa und die USA stünden geschlossen an der Seite Nikol Paschinjans. Beim Besuch Paschinjans in Berlin kam die Menschenrechtssituation nicht zur Sprache; stattdessen betonte Bundeskanzler Friedrich Merz die wirtschaftlichen Verflechtungen und die mögliche EU-Mitgliedschaft Armeniens.
Repression gegen Kirche und Opposition
Vier Erzbischöfe sind bisher festgenommen worden. Erzbischof Mikael Ajapahyan wurde bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt. Erzbischof Bagrat Galstanjan droht noch eine deutlich längere Strafe. Obwohl die Belege dürftig sind, wird ihm ein Putschversuch unterstellt. Mit Galstanjan verliert die Oppositionsbewegung einen ihrer prominentesten Fürsprecher – und das kurz vor der Wahl im Juni. Weitere kirchliche Mitarbeiter, Prälaten und regierungskritische Journalisten wurden ebenfalls inhaftiert. Zugleich wettert Paschinjan gegen den Katholikos Karekin II. Es bestehen Regierungspläne, das armenische Kirchenoberhaupt zu entmachten und über eine Kommission die Kirche enger an den Staat zu binden.
Die Aufhebung der Trennung von Kirche und Staat ist ein schwerer Verstoß gegen die Verfassung. Der Angriff auf die Religionsfreiheit äußert sich nicht nur in der Gefangennahme von Geistlichen, sondern auch in der Anweisung Paschinjans an die Priester, nicht mehr für den Katholikos in den Messen zu beten. Karekin, so behauptet der Ministerpräsident, habe den Zölibat gebrochen und sich damit für sein Amt disqualifiziert. Auch anderen Klerikern macht er schwere moralische Vorhaltungen. Es brauche eine „reine“ Kirche.
Russland als Erklärung
In jeder anderen Demokratie bedeuteten solche autoritären Ausfälle und Übergriffigkeiten ein großes Medienecho. Nicht so in Armenien – wo zudem eine Tageszeitung, nämlich die „Haykakan Zhamanak“, von Paschinjans Frau geleitet wird. Stattdessen findet das armenische Staatsnarrativ auch in westlichen Medien Verbreitung: Die armenische Kirche sei russisch unterwandert, die Oppositionsbewegung russisch beeinflusst, und der Konflikt zwischen Staat und Kirche eine hybride Kriegsführung Moskaus gegen das demokratische Armenien.
Richtig ist, dass die armenisch-apostolische Kirche historisch mit Russland verbunden ist. Die Armenier haben seit dem Ersten Weltkrieg rund 80 Prozent ihres Siedlungsgebietes verloren. Vor dem Genozid waren sie nur auf dem russisch kontrollierten Staatsgebiet sicher. Vom Frieden von Turkmantschai (1828), bei dem Persien das Gebiet an das Zarenreich abgab, bis zur Erosion der Sowjetunion (1991) waren die russische und die armenische Geschichte eng verwoben; nur kurz nach der Revolution (1917) konnte sich ein unabhängiger armenischer Staat für zwei Jahre behaupten. Dass der konservative Klerus sich geopolitisch eher Richtung Russland orientiert hat und dem Westen reserviert gegenübersteht, sollte nicht verwundern.
Die armenische Regierung spielt das Russland-Narrativ nun offensiv gegen die armenische Kirche aus, indem sie suggeriert, dass diese wie die orthodoxe Kirche in der Sowjetunion agiert habe – etwa durch Verbindungen zum KGB. So wurde ins Spiel gebracht, dass Erzbischof Ezras Nersisyan, der Bruder des Katholikos, vom KGB unter dem Namen „Karo“ angeheuert worden sei. Auch Ehrenauszeichnungen des Klerus durch Wladimir Putin in jüngster Vergangenheit gelten als Beweise der „Russland-Connection“ .
Fehlende Beweise und pauschale Schuldzuweisungen
Dagegen ist einzuwenden, dass die armenisch-apostolische Kirche eine vom russisch-orthodoxen Patriarchat unabhängige Kirche ist. Der Vergleich zur Ukraine, wo ähnliche Vorwürfe gegen die russisch-orthodoxe Kirche erhoben werden, funktioniert demnach nicht. Bisher beziehen sich alle KGB-Vorwürfe gegen armenische Geistliche auf die Zeit der 1980er Jahre. Belege dafür, dass armenische Bischöfe in jüngster Vergangenheit für Russland spioniert haben, gibt es keine. Überdies existieren Belege aus der Sowjetzeit, dass Armenier auch für andere Geheimdienste spioniert haben.
Der Generalverdacht gegen die armenische Kirche als Ganzes ist damit überzogen und bietet eine schematische Verurteilung von Regierungsseite, die damit umso mehr politisch motiviert wirkt. Mit dem Vorwand, nicht Täter zu sein, sondern Opfer von „bösen Kräften“ aus dem Ausland, schafft sich die armenische Regierung ein bewährtes Mittel zur Durchsetzung antidemokratischer Vorschriften. Das ist besonders zynisch, denn es war über Jahrhunderte die Kirche, welche die armenische Identität gegen äußere Einflüsse über 1.700 Jahre bewahrt hat.
Die Kirche darf sich politisch einmischen
Der Vorwurf der Regierung Paschinjan, die Kirche würde sich mit der Opposition gemein machen und damit selbst die Trennung von Kirche und Staat aufheben, darf ebenfalls in die Kategorie von Regierungsnarrativen eingeordnet werden, um von der eigenen antidemokratischen Gesinnung abzulenken. Die Bewegung von Erzbischof Bagrat Galstanjan „Heiliger Kampf“ wurde als Verstoß gegen Artikel 17 der armenischen Verfassung gewertet; dieser Artikel regelt die Trennung von Kirche und Staat. Allerdings hat die Kirche unter Artikel 41 (Gesetz zur Freiheit des Gewissens und religiöser Organisationen) durchaus das Recht, sich politisch einzumischen. Das International Center for Law and Religious Studies stellt dazu fest:
„Darüber hinaus bekräftigen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Armeniens, einschließlich der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass der Staat die legitime Meinungsäußerung religiöser Institutionen nicht allein deshalb einschränken darf, weil sie Kritik an der Politik der Regierung üben. Jede Behauptung, die Kirche oder ihre Geistlichen hätten ihre Befugnisse überschritten, muss daher unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Garantien geprüft werden und darf nicht aufgrund politischer Meinungsverschiedenheiten oder ethischer Urteile als wahr hingenommen werden.“
Der Weg zur Staatskirche
Weiterhin fügt dasselbe Institut hinzu, dass die „moralischen Vorwürfe“ des Staates gegen den Klerus keine Legitimation zur Absetzung der Bischöfe oder des Katholikos bieten können. Eine mögliche „Umformung“ der armenischen Kirche muss über kirchenrechtliche Regeln erfolgen. Eine innere Wandlung kann demnach nur aus der Kirche selbst erfolgen – nicht von außen.
Exakt diese Beeinflussung der Kirche ist aber gerade das übergriffige Modell jener „Staatskirche“, die man im Westen so gerne kritisiert. Paschinjan hat mit zehn „abtrünnigen“ Bischöfen ein Dokument beschlossen, das eine „Roadmap“ auf dem Weg zu einem „koordinierenden Rat“ sein soll. Ein Rat, der „Reformen“ für die Kirche bringen soll und bei dem der Ministerpräsident mitwirkt. Ziel ist weiterhin der Rücktritt des aktuellen Katholikos.
Derweil suchen die armenischen Bischöfe Zuflucht im österreichischen Sankt Pölten, um dort ihre Konferenz unter Karekin abzuhalten, weil die Lage in der Heimat zu unübersichtlich wird. Es sind einzigartige Vorfälle in der armenisch-apostolischen Kirche. Gleich, wie man zu den geopolitischen Verhältnissen steht: Der massive Eingriff in die Religionsfreiheit bleibt ein unverhältnismäßiger Schritt von Nikol Paschinjan, der offenbar eine ihm untergebene Staatskirche anstrebt.


