Erzbischof Bagrat Galstanyan saß seit fast einem Jahr in Haft. Vorwurf: Putschversuch. Nun wird die Strafe in Hausarrest umgewandelt. Die Auflagen bleiben. Der Geistliche verlangt seine vollständige Rehabilitierung.
Foto: @SrbazanBagrat/X
Nach fast einem Jahr Haft hat ein armenisches Gericht die Untersuchungshaft von Erzbischof Bagrat Galstanyan durch Hausarrest ersetzt. Dies geschah bereits am 4. Juni 2026. Galstanyan war eine der führenden oppositionellen Persönlichkeiten in Armenien. Er wurde wegen eines Putschversuches angeklagt. Das Armenische Zentrum für Politische Rechte hat dabei festgestellt, dass ein Ausschnitt mit kompromittierenden Aussagen Galstanyans manipuliert wurde.
Galstanyan hatte sich zuvor in seiner Diözese Tavush gegen einseitige Landabtretungen der Regierung an Aserbaidschan stark gemacht. Zeitweise konnte er Zehntausende Armenier auf der Straße gegen Premierminister Nikol Paschinjan mobilisieren. Die armenische Kirche hat die Vertreibung der christlichen Armenier aus Bergkarabach mehrfach kritisiert. Sie sieht sich als Anwalt der Vertriebenen und der christlichen Geschichte in der Region. Der Erzbischof forderte den Rücktritt Paschinjans.
Wichtiger Gegenspieler Paschinjans
Galstanyan machte mit seinen Kundgebungen den Unmut zahlreicher Armenier deutlich. Die Bewegung, die er anführte, fußte auf christlichen Werten und armenischem Nationalbewusstsein. Nachdem Sicherheitskräfte Blendgranaten gegen seine Anhänger – darunter Frauen, Kinder und Journalisten – eingesetzt hatten, zog sich der Geistliche jedoch aus dem öffentlichen Protest zurück.
Der Erzbischof war am 25. Juni 2025 festgenommen worden, als Sicherheitskräfte eine Reihe von Razzien gegen Mitglieder der Bewegung „Heiliger Kampf“ sowie verbündete und ihr nahestehende Oppositionspolitiker durchführten.
Galstanyan hatte zum Zeitpunkt seiner Überführung in den Hausarrest 344 Tage in einem ehemaligen KGB-Gefängnis verbracht. Dort besuchte ihn eine Delegation von Christian Solidarity International (CSI), darunter der Geschäftsführer von CSI-Deutschkland, im Februar dieses Jahres.
Gerichtliche Auflagen bleiben
Galstanyans Anwälte haben stets betont, dass die Strafverfolgung politisch motiviert sei, und wiederholt seine Freilassung gefordert. Die armenischen Behörden warfen dem Erzbischof vor, Terroranschläge vorbereitet, Massenunruhen organisiert und einen Machtumsturz angestrebt zu haben.
Die Entscheidung des Gerichts, so Galstanyan, sei nicht als Rehabilitierung zu betrachten. Er fordert weiterhin einen vollständigen Freispruch sowie eine Entschuldigung. Der Geistliche steht weiterhin bis zum Abschluss des Verfahrens unter gerichtlichen Auflagen.


