In Indien wird ein Christ Opfer von Bestimmungen, die in der Praxis ein Blasphemiegesetz darstellen und dafür inhaftiert. Vor seiner Festnahme galt er als lautstarker Kritiker der Hindu-Nationalisten.
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Die indische Polizei hat einen christlichen Gemeindevorsteher festgenommen. Sie wirft ihm vor, auf Facebook einen anstößigen Kommentar über hinduistische Gottheiten gepostet zu haben. Seine Familie bestreitet, dass er den Social-Media-Post abgesetzt hat.
Bei dem Inhaftierten handelt es sich um Arun Pannalal, Vorsitzender des Chhattisgarh Christian Forum. Er gilt als vehementer Kritiker der regierenden, hindu-nationalistischen Bharatiya Janata Party (BJP). Angezeigt hatte ihn ein Sprecher der Partei, der Screenshots und Weblinks des Facebook-Beitrags vorlegte. Er wurde bereits am 7. August festgenommen.
Die Polizei erhob Anklage wegen vorsätzlicher, böswilliger Handlungen, die darauf abzielten „religiöse Gefühle zu verletzen“, sowie wegen Störung der öffentlichen Ordnung und Aufstachelung zur Feindseligkeit zwischen Gemeinschaften.
„Unschuldsvermutung bereits zunichte gemacht“
Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf das Strafgesetzbuch: In Indien gibt es kein offizielles Blasphemiegesetz. Jedoch gibt es zahlreiche strafgesetzliche Bestimmungen, die in der Praxis als Blasphemiegesetz fungieren. Die neuen Regelungen, die gegen Pannalal angewendet wurden, sind erst seit Juli 2024 in Kraft. Eine Freilassung auf Kaution ist nicht möglich.
John Dayal, Sprecher der All India Catholic Union, bezeichnete Pannalal als bekannte Persönlichkeit unter denjenigen, die die Verfolgung von Christen in Chhattisgarh in den letzten zehn Jahren dokumentiert haben, und forderte in einer von mehreren prominenten indischen Aktivisten unterzeichneten Erklärung seine sofortige Freilassung.
Dayal erklärte, der Ministerpräsident von Chhattisgarh, Vishnu Deo Sai, habe Pannalals Äußerungen öffentlich als verwerflich bezeichnet, noch bevor ein Gericht den Fall geprüft habe. Diese Abfolge der Ereignisse habe die Unschuldsvermutung bereits zunichte gemacht und Pannalals Untersuchungshaft zu einer reinen Formalität degradiert.
Christenfeindlichkeit in Indien nimmt zu
Der Zeitpunkt sowie die politische Identität des Festgenommenen deuteten darauf hin, dass dieser Fall eher von der konfessionellen Politik des Bundesstaates getrieben sei als von etwaigen konfessionellen Spannungen, die der Facebook-Beitrag selbst ausgelöst haben könnte, vermutete Dayal.
Erst vor wenigen Wochen hatte eine christenfeindliche Kundgebung im Bundesstaat Odisha für Aufmerksamkeit gesorgt. Dort forderte ein hindu-nationalistischer Politiker einen „kirchenfreien Bundesstaat“. Im August 2008 kam es zu pogromartigen Zuständen in Odisha, bei der im Distrikt Kandhamal 39 Menschen getötet, Kirchen angezündet und 54.000 Menschen aus ihren Häusern vertrieben wurden.
Indien hat 1979 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Dieser schützt sowohl die Religionsfreiheit als auch die Meinungsfreiheit. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 festgestellt, dass Verbote der Missachtung einer Religion, einschließlich Blasphemiegesetze, mit dem Pakt unvereinbar sind.


