Syriens Minderheiten zwischen Krise und Angst

Auf dem Papier besitzen Syriens Minderheiten Anerkennung, Ämter und Kulturrechte. Doch ohne unabhängige Justiz und echte Kontrolle der Exekutive bleibt ihr Schutz vom Ermessen der dschihadistischen Machthaber abhängig.

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Der Sturz der Regierung von Bashar al-Assad im Dezember 2024 läutete eine neue politische Phase in Syrien ein, löste jedoch nicht die seit langem bestehenden Probleme des Landes in Bezug auf Identität, Staatsbürgerschaft, politischer Vertretung oder den Schutz von Minderheiten.

Syrien bleibt eine äußerst vielfältige Gesellschaft aus verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen. Araber, Kurden, Turkmenen, Armenier und Assyrer sind die fünf größten ethnischen Gruppen. Andererseits sind diese ethnischen Gruppen in verschiedene religiöse Gruppierungen unterteilt, nämlich: Sunniten, Alawiten, Murschidi, Ismailiten, Schiiten, Drusen, Christen und Jesiden.

In diesem Mosaik gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Die erste und offensichtlichste besteht zwischen Arabern und Kurden, die zweite zwischen Sunniten und anderen Religionsgemeinschaften. Solange die Mehrheit der Kurden sunnitisch ist, können sie mit der sunnitischen Regierung in Damaskus gut auskommen; daher bleibt die andere große Herausforderung zwischen Sunniten und anderen Religionsgemeinschaften von besonderem Interesse.

Lediglich formelle Anerkennung und Inklusion der Minderheiten

Nach Assad lauten die grundlegenden Fragen für diese Minderheiten: Wer regiert Damaskus – und welche Art von Staat geht aus dieser Übergangsphase hervor? Ihre Zukunft hängt maßgeblich davon ab, ob Syrien Institutionen entwickelt, die seine Bürger unabhängig von ihrer Konfession und von den Präferenzen der Machthaber schützen und sie zugleich tatsächlich in einen Rechtsstaat integrieren.

Die Verfassungserklärung vom März 2025 enthält Bestimmungen zu Gleichheit, Rechten und richterlicher Unabhängigkeit. Es sind formelle Maßnahmen, die Inklusion demonstrieren sollen. Eine später im selben Zeitraum angekündigte Übergangsregierung umfasste Minister mit alawitischem, drusischem und christlichem Hintergrund. Leider hat keine dieser Reformen die Angst der Minderheiten vor weiterer Verfolgung, Ausgrenzung oder sogar dem Tod gemindert.

Der entscheidende Unterschied besteht zwischen formaler Einbeziehung der Minderheiten und effektiver institutioneller Integration. Syriens Übergangsrahmen bleibt stark zentralisiert in den Händen derjenigen, die zuvor Mitglieder der HTS waren. Human Rights Watch ist zu dem Schluss gekommen, dass die Verfassungserklärung dem Präsidenten weitreichende Befugnisse sowohl über die Legislative als auch über die Judikative einräumt, ohne dass es angemessene Kontrollmechanismen gibt.

Der Präsident bleibt bestimmend: kaum Kontrollmechanismen

Der Präsident ernennt alle sieben Mitglieder des Obersten Verfassungsgerichts und übt erheblichen Einfluss auf die Zusammensetzung der Legislative aus. Die Verfassung bezeichnet die Justiz zwar formell als unabhängig, doch die Mechanismen, die üblicherweise mit richterlicher Unabhängigkeit verbunden sind – etwa eine autonome Stelle für Ernennung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen und Entlassung von Richtern –, sind nach wie vor unzureichend etabliert.

Die Zusammensetzung der Volksversammlung verdeutlicht dieses Problem. Das 210-köpfige Parlament trat im Juli 2026 zum ersten Mal zusammen. Zwei Drittel der Mitglieder hatten ausgewählte regionale Wahlausschüsse bestimmt. Das verbleibende Drittel ernannte der Präsident selbst. Die Versammlung kann Gesetze vorschlagen und verabschieden, ihre Befugnisse in der Übergangsphase bleiben jedoch begrenzt, und die Regierung muss sich keinem Vertrauensvotum des Parlaments stellen. Minderheiten sind zwar vertreten, aber nur in relativ geringem Maße; die Vertretung der mehrheitlich drusischen Provinz Suwaida bleibt zudem durch die ungelöste Sicherheits- und politische Lage vor Ort beeinträchtigt.

Es wäre daher verfrüht, Syrien als Land mit einer unabhängigen Legislative zu bezeichnen, die die Exekutive wirksam kontrollieren kann. Auch die Justiz kann noch nicht als institutionell autonom angesehen werden, nur weil die Unabhängigkeit der Justiz formal in Verfassungstexten erwähnt wird. Diese Unterscheidung ist für Minderheiten von besonderer Bedeutung. In den vergangenen fast zwei Jahren waren alle von der Übergangsbehörde ergriffenen Maßnahmen lediglich symbolischer Natur und bieten keine klaren Garantien für die Minderheiten in Syrien.

Fortschritte und Rückschritte in der Kurdenfrage

Der Fall der Kurden ist vielleicht das deutlichste Beispiel für die Möglichkeiten und Grenzen des derzeitigen Wandels. Das im Januar 2026 erlassene Präsidialdekret Nr. 13 erkannte die syrischen Kurden offiziell als authentischen Bestandteil des syrischen Volkes an, erhob Kurdisch zur Landessprache und erlaubte dessen Unterricht an Schulen in kurdisch besiedelten Gebieten. Es hob die Maßnahmen auf, die aus der umstrittenen Volkszählung von Hasaka im Jahr 1962 hervorgegangen waren, gewährte zuvor nicht registrierten Kurden die Staatsbürgerschaft, erklärte Newroz, das kurdische Neujahrsfest, zum nationalen Feiertag und verbot ethnische und sprachliche Diskriminierung.

Dies sind bedeutende formale Veränderungen gegenüber der früheren staatlichen Politik in Bezug auf die kurdische Identität. Die Umsetzung zeigt jedoch, warum eine rechtliche Anerkennung allein nicht ausreicht. Im September 2026 äußerten kurdische Pädagogen und Vertreter die Sorge, dass der neue Lehrplan deutlich weniger Unterricht in kurdischer Sprache zuließen als unter dem früheren autonomen System im Nordosten Syriens. Reuters berichtete, dass der Unterricht in kurdischer Sprache auf eine geringe Anzahl von Wochenstunden beschränkt war, während die Hauptfächer weiterhin auf Arabisch unterrichtet wurden. Einige kurdische Persönlichkeiten betrachteten die Anerkennung des Kurdischen daher zwar als Fortschritt, argumentierten jedoch, dass die Umsetzung den kurdischen Sprachunterricht nicht angemessen gewahrt habe.

Alawiten: Einer düsteren Zukunft ausgeliefert

Für die alawitische Gemeinschaft standen die persönliche Sicherheit und die Gefahr einer kollektiven Haftbarmachung für unter dem Assad-Regime begangene Verbrechen im Vordergrund. Die Gewalt im März 2025 in den Küsten- und westlich-zentralen Regionen Syriens führte zu einer hohen Zahl ziviler Todesopfer, insbesondere unter den Alawiten. Eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen dokumentierte anschließend schwerwiegende Verstöße und kam zu dem Schluss, dass die während der Gewalt begangenen Handlungen Kriegsverbrechen darstellen könnten. Berichte über Entführungen und das Verschwinden alawitischer Frauen haben die Unsicherheit weiter verstärkt.

Wenn die Alawiten pauschal für die Verbrechen der Assad-Ära haftbar gemacht werden, wird aus Übergangsjustiz keine individuelle Aufarbeitung, sondern Kollektivstrafe. Darüber hinaus kann niemand die tägliche Zahl der Todesopfer ignorieren, die in den Gebieten, in denen sie leben, ihr Leben verlieren, nur weil sie Alawiten sind. Dies alles liefert die Alawiten einer düsteren Zukunft aus, solange die Übergangsregierung ihre konfessionell geprägten Züge beibehält.

Drusen: Auf der Suche nach externer Hilfe

Die Drusen hingegen sehen sich mit einer anderen, aber ebenso schwierigen Beziehung zur Übergangsregierung konfrontiert. Der gewaltsame Angriff auf Drusen in Suwaida im Juli 2025 führte zu außergerichtlichen Tötungen, Entführungen, Zerstörung von Eigentum, geschlechtsspezifischer Gewalt und anderen schweren Übergriffen. Der Fall der Drusen verdeutlicht ein komplexes Minderheitenproblem, das sich nicht einfach auf religiöse Toleranz reduzieren lässt. Es geht dabei auch um staatliche Autorität, lokale Autonomie, Sicherheitsvorkehrungen und politisches Vertrauen. Wenn Gemeinschaften nicht davon überzeugt sind, dass nationale Sicherheitsinstitutionen sie unparteiisch schützen werden, haben sie einen größeren Anreiz, lokale bewaffnete Strukturen aufrechtzuerhalten oder Hilfe von externen Akteuren zu suchen.

Christen: Armut, wirtschaftliche Not und Ausgrenzung

Christliche Gemeinschaften sehen sich mit ähnlichen Sorgen konfrontiert. Ihre langfristige Sicherheit hängt weniger von symbolischer Repräsentation allein ab als vielmehr davon, ob sie ihren Glauben frei ausüben können, von staatlichen Institutionen gleich behandelt werden, ihr Eigentum schützen können, an wirtschaftlichen Aktivitäten teilnehmen können und wirksamen Schutz vor extremistischer und lokaler Gewalt erhalten. Zwar unternimmt die Übergangsregierung große Anstrengungen, um die Elite dieser christlichen Gemeinschaften zu beschwichtigen, wohl wissend, dass diese Elite sich insbesondere in Europa und Amerika lautstark für die Belange von Damaskus einsetzen wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass die christliche Mehrheit zufrieden ist – im Gegenteil: Sie bleibt in wirtschaftlicher Not, offensichtlicher Ausgrenzung und einer von Ungewissheit geprägten Zukunft gefangen.

Jesiden uns Ismailiten: verschiedene Strategien

Was die Jesiden betrifft, so ist nur noch eine sehr kleine Zahl von ihnen in Syrien verblieben, nachdem der Islamische Staat im Irak und in Syrien zahlreiche von ihnen getötet hat. Ein großer Teil dieser Jesiden ist nach Europa ausgewandert, und die in Syrien verbliebenen warten ebenfalls darauf, das Land zu verlassen.

Bei den Ismailiten sieht die Lage anders aus: Ihr im Februar verstorbenes geistliches Oberhaupt, Karim Aga Khan, hatte der Übergangsregierung in Damaskus große Summen gezahlt: er erkaufte die Loyalität des Regimes, um im Gegenzug das Überleben seiner Gemeinschaft zu sichern. Dieses labile Gleichgewicht kann jeden Moment zusammenbrechen.

Der syrische Staat entwickelt einen „kontrollierten Pragmatismus“

Die Zukunft der syrischen Minderheiten muss daher vor dem Hintergrund der Institutionalisierung betrachtet werden. Eine Vertretung im Kabinett oder im Parlament kann nützlich sein, doch beschreibende Repräsentation ist nicht gleichbedeutend mit Schutz. Eine christliche Ministerin kann unabhängige Gerichte nicht ersetzen. Ein alawitischer Abgeordneter kann kollektive Bestrafungen nicht verhindern. Die bloße kulturelle Anerkennung der Kurden kann das Recht auf die eigene Sprache nicht garantieren. Die Beteiligung der Drusen an nationalen Institutionen wird ihre Unsicherheit nicht beseitigen.

Die Bewertung der Vereinten Nationen vom September 2026 spiegelt diese Unterscheidung wider: Darin wurde zwar anerkannt, dass Syrien Fortschritte erzielt habe, gleichzeitig wurden jedoch ausdrücklich stärkere, rechenschaftspflichtige Institutionen, eine breitere politische Teilhabe, der Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums und weitere Fortschritte im Bereich der Übergangsjustiz gefordert.

Syrien sollte auf eine staatsbürgerschaftlich begründete politische Ordnung zusteuern, in der Gerichte, Parlament und Sicherheitsinstitutionen zunehmend nach dem Gesetz statt nach konfessioneller Zugehörigkeit handeln. Stattdessen entsteht jedoch ein System des kontrollierten Pluralismus, in dem Minderheiten zwar Anerkennung, Ämter und begrenzte kulturelle Rechte erhalten, für ihren Schutz aber weiterhin vom Ermessen der Exekutive abhängen. Zudem könnte ein stärker fragmentierter Kurs bestehen bleiben, wenn Misstrauen die Gemeinschaften dazu bringt, sich eher auf Milizen, lokale Autonomie oder ausländische Schutzmächte zu verlassen als auf nationale Institutionen.

Die nachhaltigste Zukunft für Syriens Minderheiten würde gleichberechtigte Staatsbürgerschaft, eine wirksame legislative Kontrolle und eine unabhängige Justiz, rechenschaftspflichtige Sicherheitsinstitutionen, den Schutz religiöser und kultureller Rechte sowie eine politische Teilhabe erfordern, die nicht von konfessioneller Gönnerschaft abhängig ist.