Muslim wider Willen

Obwohl die irakische Verfassung Glaubensfreiheit gewährleistet, werden Nichtmuslime benachteiligt. Eine von CSI unterstützte Konferenz brachte Rechtsexperten und Geistliche an einen Tisch. Sie besprachen Wege aus der Diskriminierung.

«Wir hatten mit 40 Teilnehmern gerechnet, aber es kamen 75», erzählte William Warda, unser Projektpartner im Irak, begeistert. An einer von CSI unterstützten Konferenz in Bagdad hatten Geistliche mehrerer religiöser Minderheiten teilgenommen. Auch Vertreter der Muslime waren vor Ort, Richter, Rechtsanwälte, Professoren und Menschenrechtsaktivisten. «Die Offenheit der Leute war verblüffend», sagte Warda. «Obwohl viele Medienleute anwesend waren, nahmen die Konferenzteilnehmer kein Blatt vor den Mund.» 

Gesetze gegen Minderheiten

Die Konferenz fand am 15.  Dezember 2012 statt. Thema der Konferenz waren die Benachteiligungen, denen Christen, Sabäer, Jesiden und weitere religiöse Minderheiten im Irak ausgesetzt sind. Dabei geht es um Regelungen, die den Islam direkt begünstigen und zum Verschwinden der religiösen Minderheiten beitragen. So werden zum Beispiel Kinder aus christlichen Ehen automatisch Muslime, wenn Vater oder Mutter zum Islam konvertieren. Das führt dazu, dass einer ganzen Familie ein Glaube aufgezwungen werden kann, den sie ablehnt.

Unter Druck konvertiert

Unter Saddam Hussein kam der Christ Aiad (Name geändert) ins Gefängnis. Er wurde vor die Wahl gestellt: Muslim werden oder lebenslange Haft. Aiad wurde so stark unter Druck gesetzt, dass er schließlich das muslimische Glaubensbekenntnis (die Schahada) sprach. Nach muslimischer Auffassung bekehrte er sich damit zum Islam. Ihm wurde eine neue Identitätskarte ausgehändigt, die ihn als Muslim auswies. Darauf ließ man ihn frei.

Die Folgen der Zwangskonversion

Jahre später heiratete Aiad eine syrisch-orthodoxe Christin. Er hat mit ihr vier Kinder, ließ diese jedoch nicht von den Behörden registrieren, da sie sonst als Muslime erfasst  worden wären. Ihm war die Religionszugehörigkeit «Muslim» aufgezwungen worden – das sollte dem Rest seiner Familie nicht passieren.

Ohne Ausweise wären die Kinder aber nicht in die Schule aufgenommen worden. Deshalb blieb Aiad keine andere Wahl, als ihnen gefälschte Papiere zu besorgen, die sie als Christen ausgaben. Bald aber werden sie offizielle Papiere brauchen. «Wir könnten zu 15 Jahren Haft verurteilt werden», befürchtet Aiad.

Sogar erwachsene Kinder betroffen

Selbst Aiads erwachsener Sohn aus erster Ehe, Salam (Name  geändert), ist von den diskriminierenden  Bestimmungen betroffen. Salam wurde 2010 in der Nähe von Mosul von Islamisten entführt, nachdem diese herausgefunden hatten, dass er Christ ist. Während seiner Geiselhaft wurde Salam brutal geschlagen und misshandelt. Die Islamisten zwangen ihn, das muslimische Glaubensbekenntnis zu sprechen. Bei seiner Freilassung gaben sie ihm seinen christlichen Ausweis nicht zurück. Somit kann  er nicht mehr nachweisen, dass er Christ ist.

Da sein Vater vor dem Staat als Muslim gilt, kann auch Salam nur noch eine muslimische Identitätskarte bekommen. Seine Kinder würden automatisch Muslime, selbst wenn Salam eine Christin heiratet.

Keine reine Papiersache

Könnte Aiad seine Registrierung nicht wieder rückgängig machen? So einfach ist das nicht. Er würde dann nämlich als Apostat gelten, als ein vom Glauben Abgefallener. In vielen islamischen Ländern muss man dafür mit dem Tod rechnen. Ob Aiad nun zum Beispiel in die Kirche geht, zu Jesus betet oder ein Kreuz trägt – er könnte jederzeit als Apostat auffliegen. Zum Islam konvertierte Nichtmuslime, die zu ihrem früheren Glauben zurückkehren wollen, befinden sich in ständiger Lebensgefahr.

Was erreicht wurde

Mit der Konferenz vom Dezember 2012 wurde ein weiterer Schritt getan, um die diskriminierende Gesetzeslage zu ändern und an die Verfassung anzupassen, die Religionsfreiheit  garantiert.

 

  • Die Konferenzteilnehmer schlugen dem Parlament vor, die Regelung zu überarbeiten, die Minderjährige aus nichtmuslimischen Familien automatisch zu Muslimen macht, wenn ein Elternteil Muslim wird. Der Artikel soll neu heißen: Minderjährige behalten ihre ursprüngliche Religion, wenn ein Elternteil zu einer anderen Religion konvertiert. Mit Erreichen der gesetzlichen Volljährigkeit dürfen die Kinder von Konvertiten selber entscheiden, welcher Religion sie folgen wollen.
  • Zudem soll die diskriminierende Regelung vor dem irakischen Bundesgericht als verfassungswidrig beanstandet werden. Stimmt das Gericht zu, muss der Artikel geändert werden.
  • Was die weiteren Diskriminierungen betrifft, soll für Nichtmuslime im Gesetz ein eigenes Kapitel erarbeitet werden, das nicht auf den Regelungen der Scharia basiert.

Autoren: Luise Fast | Adrian Hartmann

 


 

Das irakische Familienrecht

Das Zivilstands-/Familienrecht ist im Irak auf mehrere Gesetze aufgeteilt.

Gesetz Nr. 65 aus dem Jahr 1972: Artikel 21 besagt, dass die Kinder von Nichtmuslimen bei der Konversion eines Elternteils zum Islam ebenfalls Muslime werden.

Das Gesetz Nr.  188 aus dem Jahr 1959 regelt Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht und Erbangelegenheiten nach den Prinzipien der Scharia. Artikel 2 besagt, dass sich dieses Gesetz nicht auf Gruppen bezieht, die ein separates Zivilstandsgesetz haben. Zurzeit gibt es aber kein separates Gesetz, obwohl Artikel 41 der irakischen Verfassung eine separate Gesetzgebung für religiöse Minderheiten verspricht, die nicht der Scharia folgt.

 


 

CSI-Partner im Irak: Hammurabi-Menschenrechtsorganisation

Unser Partner im Irak, die Hammurabi-Menschenrechtsorganisation, ist eine Nichtregierungsorganisation, die sich für religiöse Minderheiten einsetzt. Hammurabi bietet ihnen Rechtsbeistand und humanitäre Hilfe. Zusätzlich überprüft Hammurabi die irakische Gesetzgebung auf die Einhaltung der Menschenrechte. Unsere Partner haben auch bei der neuen Verfassung mitgearbeitet.

Pascale und William Warda leiten die Hammurabi- Menschenrechtsorganisation. Pascale Warda war 2004/2005 Ministerin für Immigrations- und Flüchtlingsfragen.